Gebühren
Übersicht über Abgaben
Übersicht über Abgaben (Beiträge, Steuern, Gebühren) und privatrechtliche Entgelte der Marktgemeinde Rosegg
EINSCHALTUNGSGEBÜHREN-ROSEGGER NACHRICHTEN
Inseratspreise je Ausgabe:
Ganze Seite EUR 349,20 inkl. 20 % MWST
1 / 2 Seite EUR 218,40 inkl. 20 % MWST
1 / 4 Seite EUR 109,20 inkl. 20 % MWST
1 / 8 Seite EUR 54,00 inkl. 20 % MWST
Rabattierung: Bei drei Einschaltungen pro Kalenderjahr wird eine 10%ige Ermäßigung auf die Einschaltungsgebühren gewährt.
GRABGEBÜHREN
Nutzungsrecht:
Die Höhe des Entgeltes beträgt auf die Dauer der Ruhefrist (10 Jahre)
für ein Einzelgrab EUR 80,00
für ein Familiengrab EUR 160,00
für eine Urnennische EUR 240,00
für eine Urnennische mit Blumenfach EUR 290,00
für ein Urnensäulensegment EUR 80,00
für eine Familienurnensäule (3 Segmente) EUR 240,00
Infrastrukturabgabe für die Benützung des Friedhofes für jedes Grab und jede Nische jährlich EUR 12,00
Von den Nutzungsberechtigten des Standplatzes zur Aufstellung eines Urnensäulensegmentes sind die Kosten für die Urnensäulensegmente samt Zubehör zu entrichten, sowie die Gravur der Inschrift auf eigene Kosten vorzunehmen.
GRUNDSTEUER
Hebesatz für die Grundsteuer 500 v.H.
GEBÜHR FÜR AUFBAHRUNG
Mehrtägige Aufbahrung: EUR 80,00 inkl. 20 % MWST
Eintägige Aufbahrung: EUR 40,00 inkl. 20 % MWST
HUNDEABGABE ab 01.01.2022
Wachhund EUR 25,00
Hund der in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten wird EUR 25,00
alle übrigen Hunde EUR 30,00
KANALANSCHLUSSBEITRAG
die aktuelle Gebührenaufstellung finden sie online unter
https://www.awvww.at/kosten/
weiters sind unter dem Reiter Downloads alle benötigten Formulare und Anträge versammelt
KANALGEBÜHREN
die aktuelle Gebührenaufstellung finden sie online unter
https://www.awvww.at/kosten/
KINDERGARTENELTERNBEITRAG ab 1.9.2019/monatlich:
Halbtags einheimische Kinder EUR 88,80
Ganztags einheimische Kinder EUR 106,80
Auswärtige Kinder EUR 142,80
Für jedes weitere einheimische Kind gilt EUR 88,80
Halbtageskindergarten mit zusätzlicher Betreuung ganztags für 1 – 5 Tage pro Monat EUR 11,60
KINDERGARTENELTERNBEITRAG ab 01.09.2023/monatlich:
Kreativbeitrag pro Monat EUR 10,00
Alle Beträge verstehen sich inklusive 10 % MwSt.
Der Gesamtbetrag für ein Mittagessen beträgt derzeit EUR 5,73 (inkl. 10 % MWST). Der Verpflegungsbeitrag ist für den jeweiligen Betriebsmonat im Nachhinein bis zum 10. des zweitfolgenden Monats zu entrichten und wird aufgrund der tatsächlichen Ausgaben weiterverrechnet. Die Anmeldung zum Mittagessen kann täglich erfolgen und wird nach tatsächlicher Inanspruchnahme bis zum Betrag von EUR 120,00 verrechnet.
MÜLLGEBÜHREN/jährlich ab 01.01.2023
Bereitstellungsgebühren:
a) im Abholbereich:
je 120 l Müllbehälter EUR 65,87 inkl. 10 % MWST
je 240 l Müllbehälter EUR 131,74 inkl. 10 % MWST
je 1100 l Müllbehälter EUR 603,87 inkl. 10 % MWST
60 l Müllsacksystem EUR 35,49 inkl. 10 % MWST
b) im Sonderbereich
je 60 l Müllsacksystem EUR 35,49 inkl. 10 % MWST
Benützungsgebühren pro Entleerung:
je 60 l Müllsack EUR 2,54 inkl. 10 % MWST
je 120 l Müllbehälter EUR 4,48 inkl. 10 % MWST
je 240 l Müllbehälter EUR 8,95 inkl. 10 % MWST
je 1100 l Müllbehälter EUR 41,02 inkl. 10 % MWST
BIOMÜLL
je 90 l Tonne Gebühr pro Entleerung EUR 7,72 inkl. 10 % MWST
je 120 l Tonne Gebühr pro Entleerung EUR 10,01 inkl. 10 % MWST
je 240 l Tonne Gebühr pro Entleerung EUR 13,07 inkl. 10 % MWST
SPERRMÜLL ab 01.01.2022
Sperrmüllentsorgungs-Benützungsgebühr für Hausabholung je angefangenen m3 EUR 42,00 inkl. 10 % MWST (max. 3 m3 pro Termin).
Sperrmüllentsorgungs-Benützungsgebühr für die Bringung zum Wirtschaftshof je angefangenem m3 EUR 26,00 inkl. 10 % MWST. (max. 3 m3 pro Termin)
ORTS- UND NÄCHTIGUNGSTAXE
Ortstaxe Zone 1 EUR 2,00 pro Nächtigung Ortstaxe Zone 2 EUR 0,50 pro Nächtigung (Techuana)
Nächtigungstaxe EUR 0,70 pro Nächtigung
Meldebücher (Gästeblattsammlung 100 Stück) pro Buch EUR 10,00
PAUSCHALIERTE ORTSTAXE/jährlich
Pauschalierte Ortstaxe bis 60 m² EUR 200,00
60-100 m² EUR 300,00
über 100 m² EUR 400,00
PAUSCHALIERTE NÄCHTIGUNGSTAXE/jährlich
Pauschalierte Ortstaxe bis 60 m² EUR 70,00
60-100 m² EUR 105,00
über 100 m² EUR 140,00
TIERKÖRPERENTSORGUNG
Kategorie 1 (SRM, tote Tiere gem. Kat 1) EUR 1,00 je kg
Kategorie 2 (Schlachtmüll mit Weichteilen u. toten Tieren gem. Kat. 2) EUR 0,89 je kg
Kategorie 3 (Knochen, Rind, Schwein, Därme Schwein gewaschen) EUR 0,80 je kg
(alle Beträge inkl. MWST)
WASSER
Wasseranschlussbeitrag je Bewertungseinheit EUR 1.800,00 inkl. MWST
Wasserbezugsgebühr je m3 EUR 1,30 inkl. MWST
ZENTRALAMT
Heiratsurkunde EUR 9,30
Staatsbürgerschaftsnachweis EUR 42,70
Strafregisterauszug (mit Adressangabe) EUR 16,40
Strafregisterauszug (ohne Adressangabe) EUR 30,70
Sterbeurkunde EUR 9,30
Meldezettel (mit Adressangabe) EUR 2,10
Meldezettel (ohne Adressangabe) EUR 16,40
Fotokopie A 4 schwarz/weiß EUR 0,05
ZWEITWOHNSITZABGABE/pro Monat
Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30 m² EUR 8,30
Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 30 m² bis 60 m² EUR 16,50
Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 60 m² bis 90 m² EUR 29,50
Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m² EUR 41,30
Die Höhe der Abgabe verringert sich um jeweils 10 v.H. der festgelegten Abgabenbeträge, wenn die Wohnung über keine Zentralheizung, keine elektrische Energieversorgung oder keine Wasserentnahmestelle in der Wohnung verfügt.