Abwasserentsorgung

Abwasserverband Wörther See West

Eichpflicht für Sub- und Brauchwasserzähler

Der Abwasserverband Wörther See West erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass für die Verrechnung der Kanalgebühren nur geeichte Messgeräte (Sub- und Brauchwasserzähler) herangezogen werden dürfen.
Sub- und Brauchwasserzähler unterliegen gem. §8 Abs. 1 des MEG (Maß- und Eichgesetz) einer 5-jährigen Eichpflicht. Verwender solcher Messgeräte (Sub- und Brauchwasserzäh-ler) sind gem. §7 Abs. 2 des MEG selbst dafür verantwortlich, dass diese geeicht sind.
Entsprechende Formulare (Sub-/ Brauchwasserzählertausch-meldung) finden Sie auf unserer Homepage www.awvww.at

Kontakt

Abwasserverband Wörther See West
Wasserweg 1
9232 Frög
Tel.: +43 (0) 4274-52547
Fax: +43 (0) 4274-52547-4
e-mail:   office@awvww.at

mehr Infos: AWVWW

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